12- Rechtliches

WEEE

WEEE - Allgemeine Informationen

 

WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment)

 

Die Menge des Elektro- und Elektronikschrottes nimmt stetig zu. In Deutschland sind es jährlich etwa zwei Millionen Tonnen. Am 13. Februar 2003 traten die beiden EU-Richtlinien 2002/96/EG (WEEE) über die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Kraft. Beide Richtlinien wurden in Deutschland im ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) zusammengefasst. Somit sind ab dem 24. März 2006 deutsche Hersteller und Importeure verpflichtet, ihre Altgeräte kostenfrei wieder zurückzunehmen und zu entsorgen.

 

Welche Gerätekategorien fallen unter das ElektroG - WEEE?

• Haushaltsgroßgeräte

• Haushaltskleingeräte

• Informations- und Telekommunikationsgeräte

• Geräte der Unterhaltungselektronik

• Beleuchtungskörper

• Elektrische und elektronische Werkzeuge

• Spielzeuge, Sport und Freizeitgeräte

• Medizinische Geräte

• Überwachungs- und Kontrollinstrumente

• Automatische Ausgabegeräte

 

Ziel der ElektroG - WEEE: Verringerung des Elektroschrotts und der Umweltbelastung sowie der Erhalt von Rohstoffen.

 

Die Hersteller stehen jetzt in der Produktverantwortung und müssen eine umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gewährleisten. Die Entsortungskosten werden von den Herstellern getragen, so steht die Reduzierung der Entsorgungskosten bereits bei der Entwicklung von elektrischen und elektronischen Geräte im Fokus. Qualität und Lebensdauer zu erhöhen und eine gute Demontierbarkeit und hohe Wiederverwertungsrate von Bauteilen und Werkstoffen bringt eine Reduzierung der Entsorgungskosten.

 

 

Vor dem Vertrieb in den deutschen Markt von elektrischen und elektronischen Geräten muss sich ein Hersteller künftig bis zum 23. November 2005 beim EAR (Elektro-Altgeräte-Register) registrieren lassen und seine Mengen melden. Zu den weiteren Pflichten gehören:

• Gerätekennzeichnungen

• eine insolvenzsichere Garantie erstellen

• Nachweis für die Organisation der Entsorgung von Altgeräten

 

 

 

WEEE - Registrierungsnummer

 

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) für Artikel gemäß §6 Abs.2 ElektroG angemeldet.

 

WEEE-Reg.-Nr.: DE 98386410

 

 


Die gesetzlichen „Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz“gibt es hier.



 

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Information zur Batterieverordnung

 

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Vibratoren dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

 

Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten -, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden.

 

Radiotoy

Bei der Rinnen 7a

93059 Regensburg

 

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltone gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel links "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber.

 

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

 

Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.




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Hinweis zur CE-Kennzeichnung


Seit dem 1.1.1996 dürfen nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden, die ein CE-Zeichen tragen. Näheres ist im Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkten und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz-ProdSG) geregelt.
Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Hersteller und Händler dem Verbraucher nur sichere Produkte zur privaten Nutzung überlassen und die CE-Kennzeichnung nur in den gesetzlich zugelassenen Fällen verwendet wird.

Das ProdSG regelt im einzelnen, wer Hersteller und Händler ist, welche Pflichten Hersteller und Händler haben sowie die Voraussetzungen, unter denen ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen werden kann.

Wir weisen darauf hin, dass unter gewissen Umständen das ProdSG auf Sie Anwendung finden kann.

Wir weisen weiter darauf hin, dass auch dann, wenn alle Baugruppen im Gerät ein CE-Zeichen tragen, dies nicht zwingend bedeutet, dass das Gerät in anderer Zusammensetzung selbst CE-konform ist. Der Nachweis ist vielmehr von demjenigen zu führen, der Veränderungen vornimmt.

Gleiches gilt, wenn Sie mehrere CE-gekennzeichnete Baugruppen zu einem Gerät zusammensetzen.

Erklärungen zur CE-Konformität der von uns vertriebenen Produkte werden in unseren Katalogen oder den dem Produkt beiliegenden Unterlagen abgegeben.

An dieser Stelle sei auch noch einmal auf unsere Ausführungen zum Produkthaftungsgesetz hingewiesen, die auch bei der Anwendung der Richtlinien für die CE-Kennzeichnung zu beachten sind.

Auskünfte zur CE-Kennzeichnung erteilt Ihnen die Bundesnetzagentur.

Stand Juli 2009  


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Verpackungverordnung


Wir nehmen an einem dualen System teil, das für uns die Rücknahme- und Verwertungspflichten übernimmt. 

 


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Hier gibt es die AGBs

AGB download.

© radiotoy.de • bei der rinnen 7a • 93059 regensburg • tel.: 0941/8107020 fax: 0941/8107015 • WEEE: DE98386410